Meine Krankenkasse ist insolvent – was tun?

Nach dem ersten Insolvenzfall einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) seit Bestehen des Gesundheitsfonds stellen, sich immer mehr Versicherte die Frage nach Ihren Möglichkeiten und dem Versicherungsschutz in so einen Fall. „Das die Bedenken groß sinMeine Krankenkasse ist insolventd und eine gewisse Angst vor dem Verlust des Versicherungsschutzes da ist, ist nachvollziehbar“ – so berichten diverse Versicherungsmakler von besorgten Kunden. Kein Wunder, ist doch die Krankenkasse ein notwendiges Übel, um das man sich selten Gedanken macht – solange nicht so ein Fall wie nun die Pleite einer gesetzlichen Krankenkasse Aufsehen erregt oder man sich schon aufgrund von Preiserhöhungen und Leistungskürzungen mit dem Thema Krankenversicherung selbst beschäftigt hat.

Versicherungsschutz bleibt

Nun zum wohl wichtigsten Punkt für die meisten Versicherten – der Versicherungsschutz bleibt den Versicherten auch im Falle der Insolvenz der Krankenkasse sicher, d.h. alle offenen Forderungen von Ärzten etc werden natürlich in gewohnter Form beglichen – kein Versicherter muss Angst haben, seine Arztrechnungen selbst begleichen zu müssen.

Aber was passiert jetzt – die Krankenkasse ist pleite und schließt Ihre Pforten, wie und wo bin ich jetzt versichert?

Das „Wo“ entscheiden eigentlich in diesem Falle die Versicherten – sie haben das freie (allgemeine) Wahlrecht – d.h. jeder Versicherte kann nun die gesetzliche Krankenkasse auswählen, in  der er versichert sein möchte – wichtig: es besteht für jede gesetzliche Krankenkasse eine Aufnahmepflicht (dies ist einer der gravierenden Unterschiede zur privaten Krankenversicherung, PKV). Allerdings ist dieser erste Fall einer Insolvenz ein Sonderfall – ob hier andere Maßstäbe gesetzt werden, muss im Einzelfall geklärt werden.

Glück im Unglück

Das bedeutet also, dass keine gesetzliche Krankenkasse Sie aufgrund von Vorerkrankungen, Ihrem Alter oder sonstigen Gründen ablehnen darf (dies ist auch einer der weiteren bedeutenden Unterschiede zur privaten Krankenversicherung).

Sie haben jetzt 2 Wochen Zeit, sich nach Schließung Ihrer alten Krankenkasse eine neue gesetzliche Krankenkasse zu suchen. Ratsam ist in jedem Falle eine rechtzeitige Prüfung, welche Krankenkasse Sie bevorzugen und in die engere Wahl nehmen. Warten Sie nicht, bis Ihre Fristen abgelaufen sind, schließlich wollen Sie selbst entscheiden wohin die Reise zum Thema Krankenversicherung geht!

Gesetzlich versichert oder besteht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln?

Viele Versicherte denken schon lange über den Wechsel in die private Krankenversicherung nach – nicht jeder kann aber wechseln, es gibt Voraussetzungen und die PKV stellt ganz klar andere Spielregeln auf. Angestellte mit entsprechend hohem Einkommen, Selbständige, viele Freiberufler, Beamte oder auch Studenten haben teilweise die Wahl, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Für viele Versicherte ist noch immer der Beitrag entscheidend – doch Vorsicht, es gibt nichts geschenkt und vor allem kosten Leistungen in der privaten Krankenversicherung ihren Preis!

Checkliste für Betroffene

Bevor Sie jetzt ohne gründliche Überlegung in die PKV wechseln, möchten wir Ihnen einige wichtige Ratschläge auf den Weg geben:

  • Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich generell privat versichern können  – ggf kommt für Sie als gesetzlich Versicherter eine private Krankenzusatzversicherung in Frage.
  • Wie sieht Ihre individuelle Krankenversicherung aus? Was wollen Sie auf jeden Fall versichern, worauf können Sie verzichten?
  • Nicht nur der Beitrag ist ausschlaggebend, sondern insbesondere die Leistungen
  • Welche Gesellschaft steht für Beitragsstabilität – leider ist ein Blick in die Zukunft so gut wie ausgeschlossen – und was wird schon billiger..??
  • Wie sieht Ihre Familienplanung aus? Sie müssen ggf Familienmitglieder extra versichern, planen Sie das auf jeden Fall ein! An einem Beratungsgespräch sollten immer alle Familienangehörige teilnehmen und auch Ihre Wünsche und Fragen äußern können, damit eine entsprechende Beratung alle Beteiligten berücksichtigen kann!
  • Wir empfehlen Ihnen immer ein individuelles, persönliches Beratungsgespräch mit einem Experten, der Ihnen Ihre offenen Fragen beantwortet und entsprechende Vergleichsangebote unterbreiten kann.
  • Wir laden Sie herzlich ein, ein Angebot und Beratungsgespräch anzufordern.