PKV während der Arbeitslosigkeit
Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung sind vor Arbeitslosigkeit nicht geschützt. Was ist zu tun, welche Möglichkeiten haben Privatversicherte, die vor dem Weg zum Arbeitsamt stehen? Vor allem gilt, nicht resignieren – es findet sich immer ein Weg – denn für jede Tür die zugeht, geht eine andere Tür auf! Bevor Sie voreilige Schritte unternehmen und Ihre private Krankenversicherung kündigen, sprechen Sie mit Ihrem Experten für die private Krankenversicherung, den es kann Lösungen geben.
Privat versichert und arbeitslos geworden – was ist zu tun, welche Optionen bestehen?
Bedenken Sie, das durch Gesetzesänderungen auch Ihre Ansprüche zur Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung variieren können – informieren Sie sich immer aktuell bei den Arbeitsagenturen und auch auf jeden Fall bei Ihrem Experten für die private Krankenversicherung/ Ihrer Versicherungsgesellschaft! Achtung – beenden Sie die PKV gänzlich, verlieren Sie auch die bis dahin angesammelten Altersrückstellungen in Ihrer privaten Krankenversicherung! Eine spätere Rückkehr ist möglicherweise schwierig bis unmöglich geworden – das Eintrittstalter ist höher, dementsprechend auch der Beitrag und der persönliche Gesundheitszustand muss erneut einer Prüfung standhalten!
Welche Möglichkeiten bestehen, die private Krankenversicherung zu erhalten?
Fragen Sie Ihren persönlichen Experten nach Möglichkeiten, Ihre private Krankenversicherung ruhen zu lassen – zahlen Sie während dieser Zeit keine Beiträge und erhalten Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitsstatus. Ihr Berater kann Sie zu Möglichkeiten hierzu genauestens informieren. Fragen Sie nach Anwartschaftsversicherungen – diese ermöglichen Ihnen eine spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung. Hier wird unterschieden zwischen großer und kleiner Anwartschaft. Der Beitrag hierzu beträgt je nach Auswahl nur einen Bruchteil des normalen Beitrages zur PKV, ermöglicht Ihnen aber die Rückkehr in die private Krankenversicherung, gegebenenfalls sogar zu gleichen Konditionen wie bisher! Einzelne Modalitäten hierzu besprechen Sie bitte ausführlich mit Ihrem Berater oder Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Privat Versicherte bleiben seit der Gesundheitsreform 2007 bei Arbeitslosigkeit auch privat versichert – laut Sozialgesetzbuch (SGB) übernehmen die Arbeitsagenturen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Allerdings werden die Sätze der gesetzlichen Krankenkassen zugrunde gelegt, was bedeuten kann, das ein Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht abgedeckt wird durch die Arbeitsagentur und Sie die Differenz selbst tragen müssen. Hier haben gesetzlich Versicherte einen Vorteil, wenn man dieses den als Vorteil bewerten möchte.
Fragen Sie Ihren Berater nach dem sogenannten Basistarif in Ihrer privaten Krankenversicherung! Geringere Leistungen wie zum Beispiel der Wegfall von Chefarztbehandlung oder stationäre Unterbringung im Mehrbett- statt im Einzel- oder Zweibett-Zimmer bedeuten auch gleichzeitig geringere Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Können Sie gegebenenfalls Ihren Tarif abspecken? Auf welche Leistungen könnten Sie möglicherweise verzichten? Sofern Hilfsbedürftigkeit besteht, indem die Einnahmen durch das Arbeitslosengeld 1 unter dem Regelsatz des Arbeitslosengeldes 2 liegen ( Hartz-IV-Regelsatz ), kann der Beitrag zum Basistarif halbiert werden – genaue Voraussetzungen regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Weitere detailierte und aktuelle Informationen bekommen Sie durch Ihren Berater und die Arbeitsagenturen.
Was kann man tun im Falle kurzfristiger Arbeitslosigkeit?
Bedenken Sie, das Sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit die Beiträge für jedes versicherte Familienmitglied zahlen müssen – prüfen Sie mit Ihrem Berater die Wechselmöglichkeiten in andere Tarife. Überlegen Sie genau, ob Sie die Zeit nicht überbrücken können und wollen, damit Sie Ihren Privatschutz erhalten können. Für Singles oder Doppelverdiener ist dies oft eine einfachere Lösung als für Familien, die von der Problematik Arbeitslosigkeit betroffen sind..
In jedem Fall lassen Sie sich zur aktuellen Rechtslage von ihrem Berater, Ihrer Versicherungsgesellschaft und den Arbeitsagenturen beraten!
Private Krankenversicherung Basistarif
Seit dem 01.01.2009 wird von allen privaten Krankenversicherungsanbietern ein gesetzlich vorgeschriebener Basistarif angeboten. Der Basistarif ist von der Leistungsstruktur gleichzusetzen mit der gesetzlichen Krankenkasse – insbesondere deshalb, weil es im Gegensatz zu den normalen Tarifen in der privaten Krankenversicherung keine Ablehnung zur Aufnahme in den Basistarif gibt, sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Risikozuschläge und/ oder Leistungsauschlüsse gibt es dann im Basistarif nicht.
Informationen zum Basistarif in der PKV
Die Beitragsgestaltung im Basistarif schafft Voraussetzungen, unter denen auch finanziell schwächere Versicherte eine Chance auf günstigere Tarife haben. Der Basistarif der PKV kostet bei allen Versicherern maximal ca. 570,- Euro Monatsbeitrag ( Beispiel 2009 ). Dies ist angepasst an den entsprechenden Höchtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie in der privaten Krankenversicherung müssen Familienmitglieder gegebenenfalls eigenständig versichert werden. Eine unabhängige Beratung zeigt Ihnen hier die Möglichkeiten auf, lassen Sie sich persönlich individuell beraten. Im Falle einer Hilfsbedürftigkeit kann der Beitrag halbiert werden und wird dann ggf. auch von den entsprechenden Trägern finanziert. Dadurch bekommen Ältere, kranke Menschen oder Geringverdiener eine Möglichkeit sich weiterhin privat zu finanzierbaren Konditionen zu versichern.
Tarifvarianten für Beihilfeberechtigte sind ebenso vorgesehen wie Basistarife für Kinder und Jugendliche. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, eine ergänzende Krankheitskostenabsicherung parallel zum Basistarif abzuschließen.
Für wenn ist der Basistarif ursprünglich gedacht?
Privat-Versicherte mit Verträgen die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen, insbesondere im Falle finanzieller Hilfsbedürftigkeit, oder ab Beendigung des 55. Lebensjahres in den Basistarif des jeweiligen Unternehmens wechseln.
Nichtversicherten Personen die zuletzt aber in der PKV versichert waren, gibt der Basistarif die Chance, wieder versichert zu sein. Der für diesen Personenkreis vorher angebotene Standardtarif wurde am 01.01.09 in den Basistarif eingegliedert. Es besteht seitdem für Personen, die nicht versichert sind und aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind eine Krankenversicherungspflicht. Dies soll dem allgemeinen Kostenrisiko der Gesamtheit vorbeugen als auch den Einzelnen schützen. Man kann zusammenfassend sagen, das insbesondere Ältere, Kranke und Personen mit sehr geringen Einkünften die möglichen Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung durch den Wechsel in den Basistarif ein wenig mildern könnten – diese Personengruppen sollen dadurch entlastet werden.
Nicht jeder Wechselwillige kann in den Basistarif
Ein Wechsel in einen Basistarif eines anderen Versicherers war für Privatversicherte mit Verträgen die vor dem 01.01.09 abgeschlossen wurden nur bis zum 30.09.09 möglich. Haben Sie in dieser Zeit in einen Basistarif eines anderen Versicherers also gewechselt, können Versicherte nach eineinhalb Jahren in wiederum andere Tarife des neuen Versicherers wechseln. Aber Achtung – der sogenannte Kontrahierungszwang, die Pflicht Versicherte aufnehmen zu müssen – besteht dann nicht!
Altersrückstellungen zum Schutz vor hohen Beiträgen
Einfach gesagt bilden die Gesellschaften Altersrückstellungen für die erhöhten Kosten im Alter – junge Versicherte zahlen theoretisch entsprechend Ihres aktuellen Risikos zu hohe Beiträge, dies wiederum fängt aber die Kosten im Alter auf. So werden die Kosten gleichmässiger über den gesamten Lebenszyklus verteilt.
Was aber, wenn die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden soll? Seit der Gesundheitsreform 2009 hat sich einiges geändert. Privat-Versicherte mit Neu-Verträgen ab 01.01.09 können die Altersrückstellungen des jeweiligen Vertrages nun mitnehmen – allerdings nur begrenzt bis zum Umfang des Basistarifes. Sieht Ihr Versicherungstarif höhere Leistungen vor und Sie haben dadurch höhere Altersrückstellungen, ist es möglich diesen Anteil in eine Zusatzversicherung beim Alt-Versicherer einzubringen. Dies kann durchaus interessant sein, lassen Sie sich ausführlich beraten.
Wer aber aus Kostengründen seinen Versicherungstarif überdenkt, muss nicht gleich in den Basistarif wechseln. Entweder es gibt bei Ihrem Versicherer Angebote die Ihren Absicherungswunsch abdecken zu anderen Kostenstrukturen oder Sie verringern Ihren Leistungskatalog entsprechend – die klassische Chefarztbehandlung oder das 1-/2-Bettzimmer wird hier oft zuerst genannt. Wenn Sie aber bereits Rentner sind, informieren Sie sich über den Standardtarif für Rentner – dieser kann interessant sein, da er auch Vorteile für Ehepartner bieten kann. Ein Wechsel in andere Tarife Ihres Versicherers bedeutet auch, Ihre Altersrückstellungen werden komplett mitgenommen.
Lassen Sie sich ausführlich und persönlich beraten – nur so finden Sie eine für Sie passende individuelle Lösung die Ihren Anforderungen entspricht.